Ausschreibung des Partizipations- und Integrationsprogramm des Landes Berlin 2023-2025 veröffentlicht
(Frist: 21.03.2022)
Am 07.02.2022 wurde die neue Förderperiode 2023-2025 des Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats ausgeschrieben. Interessierte Organisationen können noch bis 21.03.2022 einen Antrag einreichen.
Das Partizipations- und Integrationsprogramm des Berliner Senats verfolgt das Ziel, die Partizipation und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte unter Berücksichtigung der Vielfalt ihrer Lebenswelten zu verbessern und zu fördern – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft). Migrant:innenorganisationen und ihre Netzwerke sollen gestärkt werden. Intention ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement zu fördern, zu professionalisieren und in seiner Breite sichtbarer zu machen.
Die geförderten Migrant*innenorganisationen, muslimischen und geflüchtetenpolitischen Organisationen sollen insbesondere zur Erreichung eines der folgenden Ziele beitragen:
Verbesserung und Förderung der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft);
Stärkung der Organisationen und Netzwerke von Personen mit eigener oder familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte sowie muslimischen Menschen;
Etablierung bzw. Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen verschiedenen Migrant*innenorganisationen, geflüchtetenpolitischen Organisationen und muslimischen Organisationen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Das Förderprogramm richtet sich an Migrant*innenorganisationen, also Organisationen, deren Vorstand mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte besteht. Dazu zählen auch Organisationen, die sich als muslimisch verstehen oder Projekte umsetzen, die Muslim*innen in ihrer Vielfalt adressieren. Es werden auch geflüchtetenpolitische Organisationen gefördert, die Migrant*innenorganisationen sind, und insbesondere Organisationen, die von Geflüchteten selbst geführt werden. Die Organisationen müssen nicht gemeinnützig sein, eine Gemeinnützigkeit ist aber "sinnvoll". Es können auch Organisationen mit einer anderen Rechtsform als eingetragene Vereine einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Es werden Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten und Verwaltungskosten gefördert.
Bei der Auswahl der Projekte wird darauf geachtet, eine große Vielfalt an Trägern, Ansätzen, Themenbereichen, Zielgruppen, Methoden und Maßnahmen abzubilden:
Die Projektideen können Themen wie beispielsweise Mehrsprachigkeit, Gesundheit oder Antidiskriminierung fokussieren oder Problematiken angehen, die in der Pandemie entstanden sind oder verstärkt wurden. Zielgruppen können beispielsweise geschlechterspezifisch, muttersprachlich, altersgruppenspezifisch oder spezifische Positionierungen zugeschriebener oder selbstgewählter sozialer Identitätskategorien sein. Es werden sowohl erfahrene als auch neue Träger gefördert werden. Maßnahmen, um die Projektziele zu erreichen, können vielfältig sein, beispielsweise Workshops, Beratung, Qualifizierungsangebote, aufsuchendes Empowerment, Vernetzungsformate oder ähnliches sein.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Es werden Projekte ab einer Mindestfördersumme von 12.000 € pro Jahr gefördert. Eine maximale Fördersumme gibt es nicht.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil muss im Rahmen der Möglichkeiten der antragstellenden Organisation eingebracht werden. Die Höhe des Eigenanteils ist nicht vorgegeben. Die Antragsteller werden ermutigt, Eigenmittel von Stiftungen oder aus Bundes- oder EU-Mitteln einzuwerben.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Projektauswahl für die Förderjahre 2023-2025 erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden die eingereichten Antragsunterlagen und Projektideen von externen, unabhängigen Gutachter*innen begutachtet. Dieser Bewertung folgend wählt eine Steuerungsrunde unter Federführung der für Integration zuständigen Senatsverwaltung diejenigen Projekte aus, die in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert werden, einen Förderantrag im Online-Portal FAZIT zu stellen.
Die Ausschreibung inkl. Förderrichtlinien, Antragsformularen und FAQ ist hier zu finden.
Interessierte Organisationen können sich für Beratungen zur Antragstellung gern an die VIA Servicestelle wenden:
E-Mail: servicestelle@via-in-berlin.de (Ansprechpartnerin: Nina Grube)