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Qualifizierungsseminar: Wer darf arbeiten? Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten
24. Februar 2021 @ 10:00 — 12:00

Für den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten sind im Wesentlichen zwei Faktoren entscheidend: der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer. Dieses Zusammenspiel zu durchblicken ist nicht einfach und führt häufig zu Unsicherheiten – sowohl bei Betroffenen als auch bei Arbeitgeber*innen. Wann darf eine Person zum Beispiel während eines laufenden Asylverfahrens arbeiten – und was bedeutet es, wenn eine geduldete Person erst „nach Erlaubnis der Ausländerbehörde“ arbeiten darf?
Das Teilprojekt „Kommune Interkulturell“ im IQ-Netzwerk Berlin bietet Qualifizierungs- und Beratungsangebote für Migrant*innenorganisationen (MO) an, die mit geflüchteten Menschen arbeiten und lädt alle ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen von MO herzlich ein. Der Workshop beinhaltet auch gesetzliche Änderungen zum Arbeitsmarktzugang, die sich durch das sogenannte Migrationspaket ergeben haben.
In Kooperation mit bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht wird dieser Workshop einen detaillierten Einblick geben, wann Asylsuchende, Schutzberechtigte und Geduldete einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und wie diese aussehen darf. Ziel ist, dass Sie im Arbeitsalltag schnell identifizieren können, ob eine ratsuchende Person arbeiten darf und was ggf. noch vor dem Jobantritt zu tun ist.
Folgende Themen werden behandelt:
- Differenzierung zwischen Aufenthaltsstatus: Gestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis und eingeschränkter Arbeitsmarktzugang.
- Nebenbestimmungen richtig verstehen.
- Beschäftigungserlaubnisverfahren, Beschäftigungsverbote und mögliche Gründe.
Dieser Workshop findet auf Deutsch statt, die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung
anmeldung-iq@via-in-berlin.de
Termin
Mittwoch, 24. Februar 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr
Ort
Digitaler Schulungsraum VIA
Referentin
Sunna Keles, Volljuristin
bridge, Büro der Berliner Integrationsbeauftragten
Kontakt
Maria Oikonomidou